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5 Rappen 1831
Um 1840 hatte im Raum Zürich ein Mann in der Textilindustrie einen Stundenlohn von 10 Rappen und eine Frau von 6 Rappen.
In der Metallindustrie wurden einem Mann 16 Rappen gezahlt. Zugleich kostete ein kg Kartoffeln 4 Rappen, ein kg Brot 40 Rappen, ein kg Rindfleisch 56 Rappen und ein Paar Schuhe 5 ½ Franken.
Der Kanton Aargau gehört erst seit 1803 dem Bund der Eidgenossen an. Dort galt der Neutaler zu vier Franken. Ein Franken = 10 Batzen = 100 Rappen. Je nach Gegend rechnete man wie in Zürich, Luzern oder Bern.