Stempel des Jüngeren Großen Stadtsiegels
Schon früh benutzten die Frankfurter Bürger ein kaiserliches Siegel für ihre Rechtsgeschäfte.
1219 hatte Kaiser Friedrich II. den Bürgern erstmals eine Urkunde verliehen, die bereits mit einem Siegel der Bürger beglaubigt wurde. Es trägt die Umschrift „Frankenvort specialis domus imperii“ (Frankfurt, besondere Stätte des Reichs) und wird in der Urkunde als „ipsorum civium bulla“ angekündigt, als „Siegel dieser Bürger“. Vermutlich ging der erste Siegelstempel kaputt oder verloren. Er wurde ab 1253 durch das „jüngere“ Stadtsiegel ersetzt. Dieses hatte einen etwas größeren Umfang. Es trug aber auch das Brustbild des Kaisers mit Krone, Globus und Zepter sowie dieselbe Umschrift. Im folgenden Jahr schloss sich die Stadt dem Rheinischen Städtebund an. Ab 1266 traten in Urkunden erstmals auch Ratsherren als Vertreter der Bürgerschaft auf, und 1297 folgte das „Erste Stadtrecht“. Damit sind fast alle Merkmale städtischer Selbstverwaltung im 13. Jahrhundert vorhanden, und all das fängt mit einem Siegel an.
Das Frankfurter Stadtsiegel steht für zwei widersprüchliche Eigenschaften mittelalterlicher Siegel: Es ist ein modernes Logo, weil es zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt eine Körperschaft – die Bürgergemeinde – als handlungsfähige Rechtsperson darstellt. Modern ist auch die Technik: Das Typar (Siegelstempel) konnte beliebig oft auf flüssiges Wachs gedrückt werden und nimmt damit die Drucktechnik von Texten und Bildern auf Papier vorweg. Zugleich ist es antiquiert, weil schriftliche Urkunden noch nicht aus sich selbst heraus, sondern nur durch ihr einzigartiges Siegel Gültigkeit erhielten. Der Stempel des Frankfurter Stadtsiegels ist darüber hinaus eine große Seltenheit, weil normalerweise nur die Wachsabdrücke, nicht aber die Stempel erhalten blieben. Dieser Stempel wurde durchgehend vom 13. bis zum frühen 19. Jahrhundert vom Rat der Reichsstadt Frankfurt benutzt – er wurde also sehr stark beansprucht.