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    • Die Aufbewahrung von Geld und Wertsachen erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung übernommen.
    • Die Aufbewahrung von verderblichen, gesundheits- oder feuergefährlichen sowie verbotenen Substanzen in den Schließfächern ist untersagt.
    • Die Benutzung der Schließfächer ist nur während der Öffnungszeiten gestattet.
    • Beim Verlassen des Museums ist das Fach zu räumen. Über Nacht verbleibende Gegenstände werden entfernt und maximal 7 Tage aufbewahrt. Verderbliche oder geruchsbelästigende Gegenstände werden ohne Erstattung entsorgt. Die hinterlegten Gegenstände werden ohne Haftung übergeben.
    • Das Museum behält sich das Recht vor, bei Gefahr oder Verdacht, das Schließfach zu öffnen.
    • Bei Verlust des Schlüssels werden 70 € als Kostenersatz berechnet.
    • Mit der Nutzung eines Schließfachs erkennt der/die Benutzer/in diese Ordnung an.