Rappen 1425
Der Rappen ist eine südwestdeutsche Münze zu einem Pfennig.
Ein Hering kostete um 1430 einen Pfennig, ein Pfund Rindfleisch drei Pfennige und ein Maß Rheinwein 20 Pfennige. Der Tageslohn lag für einen Meister bei 12 Pfennig im Sommer und 10 Pfennig im Winter. Knechte bekamen 8 bzw. 5 Pfennige. Dazu gab es Morgenkost.
Die Stadt Basel erwarb 1373 vom Bischof das Münzrecht. Zusätzlich errichtete König Sigismund 1429 eine Reichsmünzstätte für Goldgulden, die bis 1509 bestand.