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Richtschwert

Tod durch das Schwert: Hinrichtungen wurden bis zum 19. Jahrhundert mit dem Richtschwert ausgeführt.

Dieses Schwert ist schon an seiner Form als Richtschwert zu erkennen: ein beidhändig zu führendes Schwert mit breiter und flacher Klinge, die in einer abgerundeten Spitze endet. Auf die Klinge gravierte Sinnsprüche sind typisch für diese Henkerswerkzeuge. Vorne steht „Die Herren steuern dem Unheil, ich exequir ihr Urdheil“ („Die Herren steuern das Unheil, ich führe ihr Urteil aus.“) und auf der Rückseite „Wan ich das Schwert dun aufheben so wünsche ich dem armen Sünder das ewige Leben“ („Wenn ich das Schwert aufhebe, so wünsche ich dem armen Sünder das ewige Leben“). Zwar ist die rückseitige Inschrift nicht vollständig lesbar, aber ein Vergleich mit anderen Richtschwertern ermöglicht die Ergänzung des Wortes „Leben“. Die Inschrift verweist darauf, dass der Scharfrichter lediglich ein rechtskräftiges Urteil vollstreckt. Der Rat der Stadt nutzte das Schwert für Hinrichtungen durch Enthauptung. Seit dem Mittelalter war sie die gängigste Hinrichtungsart, im 19. Jahrhundert wurde das Schwert durch das Handbeil und das Fallbeil abgelöst. Bei der Hinrichtung kam es auf Kraft und Technik des Scharfrichters und die Schärfe des Schwertes an, um eine korrekte Enthauptung sicherzustellen.

Auch die Frankfurter Dienstmagd Susanna Margaretha Brandt wurde 1772 in Frankfurt vor der Hauptwache mit einem Richtschwert hingerichtet. Sie war für den Mord an ihrem neugeborenen Kind zum Tode verurteilt worden. Ihre Geschichte wurde von Johann Wolfgang Goethe in der Figur des Gretchens in „Faust“ verarbeitet. Hinrichtungen wurden an dafür vorgesehenen Orten öffentlich vollzogen. Oft sind diese Orte auch heute noch anhand ihrer Namen zu erkennen, wie die Straße „Am Galgenberg“ in Bornheim. In Frankfurt fand die letzte öffentliche Hinrichtung im Jahr 1799 statt.

Das Richtschwert kam im Jahr 1878 in den Besitz des Museums und stammt aus dem 17. Jahrhundert.