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Gegenstempel „R“ auf Stralsunder Kreuzgroschen 1612

Kreuzgroschen der Stadt Stralsund von 1612 mit dem Gegenstempel „r“ für Rostock, womit die fremde Münze in Rostock umlauffähig ist.



Um 1200 entstand am linken Ufer der Warnow eine deutsche Kaufmannssiedlung nach lübischem Recht (Stadtrecht nach Vorbild von Lübeck). Rostock gehörte zum Herzogtum Mecklenburg. Durch Seehandel blühte Rostock auf und gründete 1419 die erste Universität Norddeutschlands. Der Ort hatte eine eigene umfangreiche Münzprägung.