Abendmahlskelch gestiftet von der Bäckerzunft
Die Krönungen waren Teil einer katholischen Messe, an der die protestantischen Kurfürsten nicht teilnahmen. Die Frankfurter Protestanten feierten am nächsten Tag ihren Gottesdienst.
Im Zuge der Reformation wurde am 21. April 1533 der katholische Gottesdienst in Frankfurt verboten. Der Stadtrat bestimmte, dass Frankfurt fortan dem protestantischen Glauben angehörte. Da die Kaiser und viele ihrer Gefolgschaft am katholischen Glauben festhielten, geriet Frankfurts Anspruch, weiterhin Wahlort zu sein, in Gefahr. Deshalb gab es einen Kompromiss: Einige katholische Klöster durften bleiben, und der Bartholomäusdom wurde wieder katholische Kirche, um darin die Krönungen zu vollziehen. Die katholische Bevölkerung Frankfurts aber konnte wie die jüdische kein Bürgerrecht erwerben.