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Anhänger mit Kette

Mit einem kostbaren Amtszeichen musste sich der Frankfurter Stadtbote in anderen Städten ausweisen.

Die Boten der Frankfurter Stadtkanzlei trugen besondere Erkennungsmarken. Erhalten hat sich das Frankfurter Stadtbotenzeichen von 1602. Es besteht aus einem silbernen herzförmigen Anhänger.

Die frühesten Informationen über das Frankfurter Botenwesen liefern die Botenbücher von 1381 bis 1550. In diesen ließen die Frankfurter Bürgermeister die zurückgelegten Botengänge mit dem Zweck des Auftrags und der dafür gezahlten Löhne aufzeichnen. Ein Ratsbeschluss von 1476 bestimmte, dass die Boten nicht nur für den Frankfurter Rat, sondern auch für die Bürgerschaft Nachrichten überbringen sollten. Der Frankfurter Chronist Lersner berichtete, dass die Boten eigene Stadtwohnungen hatten. Wenn der Bote für die Fahrstrecke der Post zu einer bestimmten Stadt (Postkurs) verantwortlich war, so hatte er an seinem Haus auf einer Tafel die aktuelle Postanzeige anzubringen, die über Abreise und Ankunft der Boten informierte. Die Botenordnung von 1638 legte die Besoldung, aber auch die Pflichten und Strafen im Falle einer Verletzung fest. Gegenüber dem Frankfurter Rat mussten die Postboten schwören, die Nachrichten der Stadt Frankfurt bei Tag und bei Nacht pünktlich, korrekt und verschwiegen zu überbringen.

Auf dem Botenzeichen mit der stark gewölbten Vorderseite hebt sich plastisch ein gekrönter Adler vom rot bemalten Hintergrund ab. Oben wird das Stadtbotenzeichen von der Abbildung einer Mauerkrone begrenzt.. Der Anhänger ist durch zwei silberne Kettchen mit einem runden Silberknopf verbunden. Auf der Vorderseite ist er mit einer Löwenmarke und der Umschrift „FRANCKFVRT 1602“ verziert. In die glatte Rückseite ist oben die Jahreszahl 1602 und eine Frankfurter Marke mit Meisterzeichen graviert. Zwei Haken dienen der Befestigung. Nach der Meistermarke ist das Abzeichen entweder von Paul Birckenholtz (Marken von 1589 und 1592) oder von Peter Bender (Marken von 1597) gefertigt worden.