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Frankfurter Zollpfundgewichtssatz mit 8 Gewichten

Der politischen Einheit Deutschlands ging die Vereinheitlichung von Gewicht und Währung voran.

Das Zollpfund wurde während der Französischen Revolution im Jahr 1793 vom französischen Nationalkonvent festgelegt. Folgende Berechnung lag ihm zugrunde: der Meter als 10-millionster Teil des Erdquadranten auf dem Meridian von Paris definiert, unterteilt in 100 cm. Ein Kilogramm ergab sich aus dem Gewicht von Wasser in einem Kubus von 10 x 10 x 10 cm. Es wurde in 1.000 Gramm unterteilt. Die Hälfte davon war das Pfund Pariser Herkunft zu 500 Gramm.

Pfundgewichte gab es in Antike, Mittelalter und Neuzeit. Je nach Ort wogen sie zwischen etwa 327 und 560 Gramm. In Frankfurt rechnete man mit einem leichten Pfund zu 467,7 Gramm und einem schweren Pfund zu 505,1 Gramm.

Der Deutsche Zollverein als Zusammenschluss von Staaten für die Handels- und Zollpolitik wurde 1834 gegründet. Ziel war die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsgebietes. Schon 1833 verwendeten einige Staaten das Zollpfund für Warenbewegungen untereinander. Auch betrieb der Zollverein eine Angleichung der Währungen durch den Münchner (1837) und den Dresdner (1840) Münzvertrag. Grundlage hierfür war die Kölner Mark, wie sie die Berliner Münzprägeanstalt verwendete. Denn die Markgewichte der anderen Münzstätten stimmten nicht genau überein. Die Mark wurde 1837 auf 233,885 französische Gramm definiert.

Das Zollpfund wurde 1854 zu 500 Gramm vom Deutschen Zollverein festgelegt und auch von den beteiligten Staaten im Inneren benutzt. 1857 wurde es Grundlage des Wiener Münzvertrages. Darin wurde festgelegt, dass aus einem Pfund Feinsilber 30 preußische Taler oder 52 1/2 süddeutsche Gulden oder 45 österreichische Gulden hergestellt werden sollten. Vereinsmünze wurde das Talerstück. Münzbilder, Umschriften und technische Daten der Vereinstaler wurden genau festgelegt. Der dritte Teil des Vereinstalers wurde 1871 bei Einführung der neuen Reichswährung unter dem Namen „Mark“ zur Leitmünze des Deutschen Reiches.