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Gulden der zweiten Kipperzeit

Das Silber verteuerte sich. Daher mussten die Münzen mit geringerem Wert geprägt werden und wieder kam es zu einer Inflation.

Wegen steigender Silberpreise und schlechter Kleinmünzen vereinbarten Kursachsen und Kurbrandenburg 1667, Münzen unter Talerwert geringhaltiger zu prägen. Die wichtigste Münze dieser Vereinbarung war der Gulden zu 60 Kreuzern. Nach anderen regionalen Währungen waren es Stücke zu 16 guten Groschen oder 24 Mariengroschen. Bald griff die Versuchung um sich, mit der Prägung schlechter Gulden Geld zu verdienen. Viele kleine Fürsten nutzten die Gunst der Stunde, um aus dem Wirrwarr der Währungen Gewinne zu erzielen.

Die Hauptrolle dabei spielte Graf Gustav zu Sayn-Wittgenstein-Hohnstein. Er betrieb das Prägen geringwertiger Gulden geradezu geschäftsmäßig. Er prägte in eigenem Namen, in fremdem Namen und manchmal anonym. Sogar Münzen anderer Staaten prägte er nach, aber mit geringerem Silbergehalt. Als der Kaiser 1678 der Sache auf die Spur kam, verbot er die weitere Guldenprägung. Gustav machte trotzdem weiter, indem er das Verbot durch Benutzung älterer Jahreszahlen umging.

Im Ergebnis wurden diese Gulden abgewertet. Viele waren anstatt der 60 Kreuzer nicht einmal 50 oder 40 Kreuzer wert. Die geringwertigen Gulden wurden eingezogen und umgeschmolzen, ein Verlust bringendes Geschäft. Die Misere im Geldwesen wirkte sich schädigend auf den Handel im Reich aus.