Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zur Suche Zum Footer

Alter Viehhof an der Rückseite der Judenmauer

Der Viehmarkt wurde 1784 hinter die Ostmauer der Judengasse verlegt.

Zwar besteht seit 1811 kein Ghettozwang mehr für die jüdischen Bewohner*innen der Stadt, doch sind diese den übrigen Bürger*innen rechtlich noch nicht gleichgestellt. 1824 erhalten sie stattdessen den Status "israelitische Bürger*innen", wodurch sie zwar privatrechtlich weitestgehend gleichgestellt wurden, ihnen politische Recht jedoch weiterhin verwehrt wurden.